Die neue Förderschiene „Kreislaufwirtschaft“ wurde im Rahmen der Novellierung des Umweltförderungsgesetzes (UFG) eingerichtet, um den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu fördern. Die wichtigen Ziele umfassen:
- die Reduktion des Ressourcenverbrauchs, den effizienten Einsatz von Ressourcen sowie die Vermeidung und das Recycling von Abfällen,
- die Herstellung und den Einsatz von hochqualitativen, schadstoffarmen Sekundärrohstoffen,
- nachhaltiges Design und Ausgestaltung von Produkten, Produktionsprozessen und Dienstleistungen im Sinne der Kreislaufwirtschaft (zirkuläres Design),
- die Verlängerung der Lebensdauer und Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten (z.B. durch Re-Use, Reparatur oder Remanufacturing) und Intensivierung der Verwendung von Produkten durch gemeinsame Nutzung.
Dafür stellt das Klimaschutzministerium einen eigenen Förderungsbereich für den Zeitraum 2024-2027 für Betriebe zur Verfügung. Die Förderrichtlinien werden vom Ministerium derzeit erarbeitet. Die Abwicklung der Förderungen erfolgt durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).